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CEP Cortaillod 2008 in der NLA der SVM startberechtigt

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Die Gerichtspräsidentin 2 des Gerichtskreises Bern-Laupen hat entschieden, dass die derzeitige Ausländerregelung von Swiss Athletics im Amateurbereich gegen das Personen-Freizügigkeitsabkommen mit der EU verstösst. Das Gericht gab einem Gesuch um Erlass einer einstweiligen Verfügung von CEP Cortaillod recht. Somit ist CEP Cortaillod bei den Schweizer Vereinsmeisterschaften (SVM) 2008 in der NLA startberechtigt.

CEP Cortaillod hatte an den letztjährigen Schweizer Vereinsmeisterschaften mehr als die nach Reglement erlaubten zwei ausländischen Staatsangehörigen eingesetzt. Darauf hin wurden die erzielten Resultate der Ausländer von CEP Cortaillod aus der Wertung gestrichen und der Verein dadurch in die NLB relegiert.

Das Gericht hat nun entschieden, dass das derzeitige Ausländerreglement von Swiss Athletics gegen das Personen-Freizügigkeitsabkommen mit der EU verstösst und die Relegation von CEP Cortaillod nicht rechtens war. Ein Teilnahmeverbot an Mannschaftswettkämpfen für in der Schweiz wohnhafte und tätige EU/EFTA Bürger komme einer Diskriminierung gleich und sei daher nicht erlaubt. Das Gericht beschränkte sich bei der Beurteilung des Falls auf die Rechtslage im Amateursport.

SVM 2008 mit 9 NLA-Mannschaften
Der Zentralvorstand von Swiss Athletics hat auf Grund dieses Urteils entschieden, dass als Sofortmassnahme im Sinne einer Ausnahmeregelung für das Jahr 2008 alle EU/EFTA Bürger an den Schweizer Vereinsmeisterschaften ohne Einschränkung startberechtigt sind und das Ausländerkontingent nicht belasten. Nach wie vor sind zwei weitere Ausländer (Nicht-EU/EFTA-Bürger) startberechtigt. Am 5. Juli werden in der NLA der Männer neun Mannschaften antreten, in der NLB nur deren sieben. Die zwei letztklassierten NLA-Mannschaften steigen ab, das beste NLB-Team auf. Das letztklassierte Team der NLB steigt in die NLC ab.

„Die Regelung um die Startberechtigung von Ausländern gab immer wieder Anlass zu kontroversen Diskussionen", erklärt Hans Kappeler, Generalsekretär von Swiss Athletics. „Wir wollten Klarheit in dieser Frage erhalten und haben uns aus diesem Grund diesem Gerichtsverfahren gestellt. Wir werden das Urteil und die Begründung des Gerichts nun gründlich analysieren und danach über die weiteren Schritte entscheiden", so Kappeler weiter.

Eine überarbeitete Ausländerregelung soll an der Verbandstagung im Herbst den Vereinen vorgelegt und an der Delegiertenversammlung 2009 verabschiedet werden.

EU und EFTA-Staaten: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.

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