Start Sprinterinnen SM Zürich 2017 (Photo: athletix.ch)
(Photo: athletix.ch)

Swiss Athletics sagt JA zum neuen Geldspielgesetz

Am 10. Juni 2018 stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über das neue Geldspielgesetz ab. Swiss Athletics empfiehlt seinen Mitgliedern, diese Vorlage anzunehmen. Ohne ein Ja gingen der Gemeinnützigkeit allgemein und insbesondere dem Sport in naher Zukunft finanzielle Mittel verloren.

Das neue Geldspielgesetz regelt die Durchführung von Geldspielen, die Verwendung der Erträge sowie den Schutz vor dem Abfluss der Gelder an illegale Online-Anbieter. Das Parlament hatte das Gesetz deutlich angenommen. Es hält an der seit fast 100 Jahren bewährten Politik mit klaren Regeln und Kontrollen fest: Wer in der Schweiz Geldspiele durchführen will, muss Schweizer Recht einhalten. Er muss Wettkampfmanipulation, Spielsucht, Betrug und Geldwäscherei bekämpfen, und er muss einen Beitrag für das Gemeinwohl leisten.

Swiss Athletics setzt sich wie auch der nationale Sport-Dachverband Swiss Olympic für die Annahme des Geldspielgesetzes ein und fordert seine Vereine und Mitglieder auf, dasselbe zu tun.

Swiss Athletics und Swiss Olympic unterstützen den Grundsatz, dass die Erträge aus Geldspielen gemeinnützigen Zwecken (Kultur, Soziales, Sport und Umwelt) sowie der AHV/IV zufliessen (jährlich rund 1 Milliarde Franken; ca. 600 Mio. von den Lotteriegesellschaften, ca. 400 Mio. von den Casinos). Der Schweizer Sport profitiert davon via Sportfonds in den Kantonen und via Sport-Toto-Gesellschaft/Swiss Olympic jährlich mit rund 160 Millionen Franken. Diese Beiträge kommen Sportverbänden, Sportvereinen, Sportinfrastrukturen und Athletinnen/Athleten zugute – und somit auch der Schweizer Leichtathletik.

Swiss Athletics sagt JA zum neuen Geldspielgesetz!

(swa)