(Photo: athletix.ch)
(Photo: athletix.ch)

Neue Regelung zu Wettkampfschuhen

World Athletics hat im Juli eine neue Schuhregelung erlassen und Anfang dieser Woche weitere Informationen dazu geliefert. Auf dieser Basis hat Swiss Athletics beschlossen, die Regelung per sofort zu übernehmen.

Ab dem Freitag, 14. August 2020 sind in der Schweiz und in Liechtenstein bei Bahnläufen ab 800 m nur noch Schuhe mit einer Sohlendicke von maximal 25 mm erlaubt. Trägt eine Athletin/ein Athlet Schuhe, welche diese Vorgabe nicht erfüllen, wird ein Start verweigert respektive wird, falls das Vergehen erst nach dem Wettkampf festgestellt werden kann, das Wettkampfresultat nachträglich für ungültig erklärt (unabhängig der Frist zur Eingabe eines Protestes von 30 Minuten). Leistungen von in der Schweiz lizenzierten Athletinnen und Athleten, welche mit einem in der Schweiz nicht erlaubten Schuhmodell an einem Wettkampf in Ausland erzielt werden, werden in Zukunft nicht in die Besten- und Rekordlisten aufgenommen.

Die Regelung betrifft zahlreiche neue Schuhmodelle. World Athletics hat eine Liste der nun für Bahnwettkämpfe verbotenen Schuhe publiziert, die hier aufgeschaltet ist.

Swiss Athletics fordert alle Vereine und Organisatoren dringend auf, alle Funktionäre, Athletinnen und Athleten auf diese neue Regelung hinzuweisen.

Bei Strassenläufen gilt weiterhin die im letzten Januar erlassene Regelung, dass die Schuhsohle des Wettkampfschuhes nicht dicker als 40 mm sein darf.

(swa)