(Photo: athletix.ch)
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Erleichterte Bedingungen für Vereinstrainings ab 1. März

Erfreuliche Neuigkeiten für die Schweizer Leichtathletikvereine: Der Bundesrat hat am Mittwoch, 24. Februar bekanntgegeben, dass Freiluft-Sportanlagen ab dem Montag, 1. März 2021 wieder öffnen können. Vereinstrainings sind wieder unter weniger einschneidenden Bedingungen erlaubt.

Athletinnen und Athleten mit Jahrgang 2001 und jünger

  • Jugendliche und junge Erwachsene bis 20 Jahre (Jahrgang 2001) dürfen sowohl drinnen wie draussen wieder ohne Beschränkung der Gruppengrösse Trainings absolvieren; zuletzt war dies Jugendlichen unter 16 Jahren vorbehalten.
  • Das bedeutet, dass die Leichtathletikvereine ab dem 1. März wieder unter erleichterten Rahmenbedingungen Trainings durchführen können; bis zu einer Gruppengrösse von 5 Personen braucht es dazu kein Schutzkonzept.
  • Swiss Athletics wird das Muster-Schutzkonzept für Vereinstrainings an die ab dem 1. März geltenden Bestimmungen anpassen.
  • Wettkämpfe sind ab dem 1. März für alle Athletinnen und Athleten mit Jahrgang 2001 und jünger erlaubt, allerdings ohne Publikum.

Athletinnen und Athleten mit Jahrgang 2000 und älter

  • Im Freien sind für alle Alterskategorien sportliche Aktivitäten mit bis zu 15 Personen (ohne Körperkontakt mit Abstand oder Maske) wieder erlaubt. Bis zu einer Gruppengrösse von 5 Personen braucht es dazu kein Schutzkonzept.
  • Swiss Athletics wird das Muster-Schutzkonzept für Vereinstrainings an die ab dem 1. März geltenden Bestimmungen anpassen.
  • An Wettkämpfen sind weiterhin ausschliesslich Athletinnen und Athleten teilnahmeberechtigt, die dem Kader eines nationalen Verbandes angehören; diese können auch weiterhin alle Trainingsaktivitäten in Gruppen bis 15 Personen und mit Schutzkonzept ausüben. In der Leichtathletik sind dies die Swiss Starters, Swiss Starters Future und Mitglieder von Staffelkadern.

Swiss Athletics ist laufend mit dem Bundesamt für Sport (BASPO) und Swiss Olympic im Kontakt und setzt sich dafür ein, dass wieder mehr Athletinnen und Athleten Wettkämpfe bestreiten können, sobald dies die epidemiologische Lage zulässt. Swiss Athletics ist mit Hochdruck an der Planung der Freiluftsaison, die im April mit ersten Wettkämpfen der Nachwuchsprojekte Swiss Athletics Sprint und MILLE GRUYÈRE beginnt. Einen nächsten Öffnungsschritt hat der Bundesrat bei gutem Verlauf für den 1. April (allenfalls bereits 22. März) in Aussicht gestellt.

Swiss Athletics begrüsst die Entscheidungen des Bundesrats. Die Sportvereine haben für das gesellschaftliche Leben in der Schweiz eine grosse Bedeutung. Insbesondere im Nachwuchsbereich können sie ihrer wichtigen Rolle nun wieder verstärkt gerecht werden.

Swiss Athletics fordert die Schweizer Leichtathletik- und Running-Familie auf, weiterhin die Vorgaben des Bundesrats und die Verhaltenstipps des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu befolgen. Alle Beteiligten können mit vorbildlichem Verhalten dazu beitragen, dass sich die aktuelle Lage weiterhin in die gewünschte Richtung entwickelt.

Link zur Website des BASPO

(swa)