(Photo: athletix.ch)
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Der Bundesrat beschliesst neue Covid-Richtlinien ab dem 13. September 2021

Ab dem Montag, 13. September 2021 gilt für Veranstaltungen und Trainings in Innenräumen eine Zertifikatspflicht. Dies bedeutet, dass alle an der Veranstaltung oder am Training teilnehmenden Personen ab 16 Jahre entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sein und über ein entsprechendes Zertifikat verfügen müssen. Für beständige Trainingsgruppen gibt es eine Ausnahme.

Die vorerst bis zum Montag, 24. Januar 2022 befristete Massnahme bedeutet, dass jegliche Wettkämpfe im Innern nur noch mit Zertifikatspflicht durchgeführt werden dürfen, wobei im Gegenzug keine weiteren Einschränkungen mehr bestehen. So entfällt etwa die Maskenpflicht und die Personenzahl an einer Veranstaltung ist nicht weiter beschränkt (ausser, dass es bei über 1000 Personen eine kantonale Bewilligung braucht).

Im Aussenbereich können Wettkämpfe gemäss den bisherigen Regelungen durchgeführt werden, wobei zu beachten ist, dass für den Innenbereich eines Stadionrestaurants die Zertifikatspflicht gilt.

Auch bei Trainings im Innern gilt neu eine Zertifikatspflicht. Davon ausgenommen sind Trainingsgruppen mit weniger als 30 Personen, welche wiederholt in der gleichen Zusammensetzung – als beständige Gruppe – zusammen trainieren.

Die Zertifikatspflicht gilt auch für weitere Vereins- und Verbandsveranstaltungen in Innenräumen, so zum Beispiel auch bei allen Aus- und Weiterbildungskursen von Swiss Athletics.

Swiss Athletics ist daran, die Schutzkonzepte für das Training und die Wettkämpfe entsprechend anzupassen.

Link zu den Schutzkonzepten von Swiss Athletics

(swa)