Coronavirus: Aktuelle Informationen

Aktuelle Informationen rund um die Verbreitung des Coronavirus sind auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit unter diesem Link ersichtlich.

Update Mittwoch, 16. Februar 2022

Tolle Neuigkeiten für die Schweizer Leichtathletik: Der Bundesrat hat am Mittwoch, 16. Februar fast alle Corona-Schutzmassnahmen aufgehoben. Damit bestehen keine Einschränkungen im Wettkampf- und Trainingsbetrieb mehr.

Ab Donnerstag, 17. Februar 2022 gelten in der Schweiz bis auf die 5-tägige Isolation positiv getesteter Personen sowie der Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr sowie in Gesundheitseinrichtungen keine Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie mehr. Für die Schweizer Leichtathletik bedeutet das:

  • Athletinnen und Athleten brauchen für die Teilnahme an Wettkämpfen in der Schweiz kein Zertifikat mehr. Dies gilt bereits für die Schweizer Hallenmeisterschaften des Nachwuchses (19./20. Februar in St. Gallen) und der Aktiven (26./27. Februar in Magglingen). Nach wie vor können Kantone oder Anlagenbetreiber Regeln erlassen, welche strenger sind als jene des Bundes.
  • Auch alle weiteren Personen wie Funktionäre, Helferinnen und Helfer, Zuschauerinnen und Zuschauer können ab sofort ohne Zertifikat an Leichtathletik-Wettkämpfen dabei sein.
  • Grossveranstaltungen sind nicht mehr bewilligungspflichtig und können ohne Corona-Massnahmen durchgeführt werden.
  • Im Trainingsbetrieb werden keine Schutzkonzepte mehr benötigt. Alle Athletinnen und Athleten dürfen uneingeschränkt trainieren.

Swiss Athletics begrüsst diese Lockerungsschritte und freut sich, dass die Schweizer Leichtathletik wieder für alle Personen ohne Einschränkungen zugänglich ist. Aufgrund der weiterhin hohen Fallzahlen bittet Swiss Athletics die Leichtathletik-Gemeinschaft, weiterhin vorsichtig zu sein und zum Schutz der Athletinnen und Athleten während der laufenden Hallensaison dort, wo der Abstand in Innenräumen nicht eingehalten werden kann, eine Maske zu tragen.

Update Donnerstag, 23. Dezember 2021

Seit Montag, 20. Dezember 2021 gelten für die Durchführung von Trainings und Wettkämpfen neue gesetzliche Vorgaben. Swiss Athletics hat zwei Dokumente auf der Verbandswebsite online gestellt, in denen die wichtigsten Punkte aufgelistet sind.

Im Vergleich mit der Situation vor Jahresfrist dürfen unter den aktuell geltenden Vorgaben derzeit deutlich mehr Leichtathletinnen und Leichtathleten in der Halle trainieren und an Wettkämpfen teilnehmen. Die aktuell geltenden Rahmenbedingungen für Training und Wettkämpfe sind auf der Website von Swiss Athletics aufgeschaltet.

Swiss Athletics fordert die Schweizer Leichtathletik- und Running-Gemeinschaft auf, die Vorgaben des Bundesrats und die Verhaltenstipps des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu befolgen und sich verantwortungsvoll zu verhalten. Die aktuellen Vorgaben müssen voraussichtlich bis mindestens Ende Januar zwingend eingehalten werden.

Update Mittwoch, 8. Dezember 2021

Der Bundesrat hat am Freitag, 3. Dezember Verschärfungen der Pandemiemassnahmen bekannt gegeben, die auch Auswirkungen auf den Sport haben. Ab dem 6. Dezember gelten im Trainings- und Wettkampfbetrieb die folgenden Regeln:

  • Für sportliche Aktivitäten in Innenräumen gilt eine Zertifikatspflicht.
  • Für alle Personen, die keinen Sport ausüben, besteht zudem eine Maskenpflicht.
  • Von den ohne Maske Sport ausübenden Personen müssen die Kontaktdaten erhoben werden.
  • Für Trainings und Wettkämpfe im Outdoor-Bereich gilt die Zertifikatspflicht neu ab 300 Personen, wobei für Läufe Ausnahmen möglich sind
  • Die Massnahmen sind vorerst befristet bis zum 24. Januar 2022.

Die Schutzkonzepte hat Swiss Athletics den neuen Vorgaben entsprechend angepasst und aufgeschaltet.

Im Gegensatz zum letzten Jahr gibt es derzeit – ausser der Zertifikatspflicht – keinerlei Einschränkungen für den Trainings- und Wettkampfbetrieb in Bezug auf die Anzahl Personen oder deren Kaderstatus. Damit dies so bleibt, fordert Swiss Athletics die Schweizer Leichtathletik- und Running-Gemeinschaft auf, die Vorgaben des Bundesrats und die Verhaltenstipps des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu befolgen und sich verantwortungsvoll zu verhalten.

Update Freitag, 10. September 2021

Ab dem Montag, 13. September 2021 gilt für Veranstaltungen und Trainings in Innenräumen eine Zertifikatspflicht. Dies bedeutet, dass alle an der Veranstaltung oder am Training teilnehmenden Personen ab 16 Jahre entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sein und über ein entsprechendes Zertifikat verfügen müssen. Für beständige Trainingsgruppen gibt es eine Ausnahme.

Die vorerst bis zum 24. Januar 2022 befristete Massnahme bedeutet, dass jegliche Wettkämpfe im Innern nur noch mit Zertifikatspflicht durchgeführt werden dürfen, wobei im Gegenzug keine weiteren Einschränkungen mehr bestehen. So entfällt etwa die Maskenpflicht und die Personenzahl an einer Veranstaltung ist nicht weiter beschränkt (ausser, dass es bei über 1000 Personen eine kantonale Bewilligung braucht). Im Aussenbereich können Wettkämpfe gemäss den bisherigen Regelungen durchgeführt werden, wobei zu beachten ist, dass für den Innenbereich eines Stadionrestaurants die Zertifikatspflicht gilt.

Auch bei Trainings im Innern gilt neu eine Zertifikatspflicht. Davon ausgenommen sind Trainingsgruppen mit weniger als 30 Personen, welche wiederholt in der gleichen Zusammensetzung – als beständige Gruppe – zusammen trainieren.

Die Zertifikatspflicht gilt auch für weitere Vereins- und Verbandsveranstaltungen in Innenräumen, so zum Beispiel auch bei allen Aus- und Weiterbildungskursen von Swiss Athletics.

Swiss Athletics ist daran, die Schutzkonzepte für das Training und die Wettkämpfe entsprechend anzupassen.

Update Freitag, 23. April 2021

Die nationale Freiluftsaison wird an diesem Wochenende mit den ersten regionalen Meetings lanciert. Swiss Athletics hat die neusten Lockerungsschritte des Bundesrats analysiert und animiert Veranstalter, den Athletinnen und Athleten im Rahmen der geltenden Vorgaben und mit den entsprechenden Schutzkonzepten Startmöglichkeiten zu bieten. Hier folgend die wichtigsten Infos zum Trainings- und Wettkampfbetrieb.

Wettkämpfe

  • Ab sofort finden jede Woche Meetings statt, die laufend im Online-Wettkampfkalender von Swiss Athletics aufgelistet werden. Uneingeschränkt startberechtigt sind gemäss der aktuell geltenden Verordnung des Bundesrates Angehörige nationaler Verbandskader sowie Nachwuchsathleten bis und mit Jahrgang 2001. Nur mit Einschränkungen startberechtigt sind Nicht-Kader-Athleten mit Jahrgang 2000 und älter (siehe dazu die Ausführungen weiter unten).
  • Zusammen mit den Veranstaltern plant Swiss Athletics Schwerpunkte für Kaderathleten an den Meetings in Langenthal (13. Mai), Basel (15. und 24. Mai), Meilen (29./30. Mai) sowie Zofingen (5. Juni). Für das Auffahrtsmeeting in Langenthal ist eine Anmeldung bereits möglich, für die weiteren Meetings wird sie in den kommenden Tagen geöffnet.
  • Swiss Athletics hat die Liste der Kaderathleten im Hinblick auf die im Sommer geplanten internationalen Grossanlässe ergänzt . Nebst den Angehörigen der permanenten nationalen Verbandskader (Swiss Starters, Swiss Starters Future, Staffelkader, Berglaufkader) sind darauf neu auch Kandidatinnen und Kandidaten für die Team-EM im Juni in Cluj (ROM) sowie die U23-EM im Juli in Bergen (NOR) aufgeführt. Die Liste aller an Kader-Wettkämpfen startberechtigten Athletinnen und Athleten ist auf der Verbandswebseite aufgeschaltet.
  • Nicht-Kader-Athleten mit Jahrgang 2000 und älter dürfen in Gruppen von maximal 15 Personen einen Wettkampf absolvieren. Die ersten beiden Disziplinenwettkämpfe im Hammer- und Diskuswerfen haben am vergangenen Montag in Zürich stattgefunden.
  • Da die an solchen Wettkämpfen startberechtigten Athletinnen und Athleten diejenigen sind, welche sehr stark unter den bisherigen Corona-Restriktionen gelitten haben, ist es Swiss Athletics ein Anliegen, dass entsprechende Startmöglichkeiten geschaffen werden – sei es als offenes Angebot oder vereinsintern. Nebst dem Verzicht auf jegliche Gebühren und Startgeldabgaben bezahlt Swiss Athletics dem Organisator deshalb pro Wettkampfresultat von Nicht-Kader-Athleten einen Beitrag von 5 Franken.
  • Publikum ist ausschliesslich bei reinen Kaderwettkämpfen erlaubt (maximal 100 Personen, die alle fix zugewiesene Sitzplätze haben müssen).
  • Swiss Athletics hat ein Q&A zu den Wettkämpfen erarbeitet (siehe PDF oben rechts). Darin werden die Rahmenbedingungen von Wettkämpfen unter den aktuellen Corona-Restriktionen erläutert.

Training

  • Trainings in Innenräumen sind seit Montag, 19. April auch für Athleten mit Jahrgang 2000 und älter ohne Zugehörigkeit zu einem nationalen Kader in Gruppen von maximal 15 Personen wieder möglich. Details sind dem aktuellen Schutzkonzept zu entnehmen.

Schutzkonzepte

  • Die Erstellung eines Schutzkonzepts ist für jeden Wettkampf und für Trainings mit Gruppen von mehr als 5 Personen obligatorisch.
  • Das Trainings-Schutzkonzept sowie das Muster-Schutzkonzept für Wettkämpfe wurden überarbeitet und sind auf der Verbandswebsite aufgeschaltet.
  • Da der Inhalt des Schutzkonzepts für Wettkämpfe stark abhängig ist von den startberechtigten Athletinnen und Athleten sowie der jeweiligen Wettkampfanlage, ist das Muster-Schutzkonzept von Fall zu Fall individuell anzupassen.
  • Das Schutzkonzept muss dem Anlagenbetreiber als Bewilligungsbehörde (oder jeder anderen bewilligenden Behörde) vorgelegt werden.
  • Da die derzeitigen Regelungen in vielen Bereichen schwierig zu interpretieren sind, ist davon auszugehen, dass unterschiedliche Behörden eine unterschiedliche Bewilligungspraxis haben. Darauf hat Swiss Athletics keinen Einfluss.

Swiss Athletics fordert die Schweizer Leichtathletik- und Running-Familie auf, weiterhin die Vorgaben des Bundesrats und die Verhaltenstipps des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu befolgen und sich verantwortungsvoll zu verhalten. Alle Beteiligten können mit vorbildlichem Verhalten dazu beitragen, dass in diesem Sommer möglichst viele Leichtathletinnen und Leichtathleten Wettkämpfe bestreiten können.

Update Mittwoch, 14. April 2021

Der Bundesrat hat am Mittwoch, 14. April 2021 Lockerungen der Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bekannt gegeben. Für den Trainings- und Wettkampfbetrieb in der Leichtathletik sind die Lockerungen allerdings nur ein kleiner Lichtblick. Insbesondere für Athleten ohne Kaderstatus ist die Situation weiterhin unbefriedigend. 

Folgende Lockerungen wurden vom Bundesrat beschlossen und gelten ab Montag, 19. April 2021:

  • Fitnesszentren können wieder öffnen. Damit sind Krafttrainings in diesen Einrichtungen für alle wieder möglich.
  • Trainings in Innenräumen sind auch für Athleten ohne Zugehörigkeit zu einem nationalen Kader in Gruppen von maximal 15 wieder möglich.
  • Auch Athleten ohne Kaderstatus mit Jahrgang 2000 und älter dürfen wieder an Wettkämpfen teilnehmen. Allerdings nur bis maximal 15 Personen und unter Einhaltung eines Abstandes von 1,5 m. Damit ist für diese Athleten nur eine Teilnahme an Kleinstwettkämpfen möglich. Swiss Athletics wird nach Möglichkeiten suchen, wie solche Wettkämpfe durchgeführt werden können.
  • An einem Outdoor-Wettkampf von Kaderathleten dürfen 100 Zuschauer vor Ort sein. Diese müssen zwingend sitzen, eine Maske tragen und Abstand halten.

Weiterhin erlaubt sind Wettkämpfe für Athletinnen und Athleten des nationalen Kaders und für solche mit Jahrgang 2001 und jünger. Erste entsprechende Outdoor-Wettkämpfe finden bereits an den kommenden Wochenenden statt, weitere sind in Planung.

Leider hat der Bundesrat keine Angaben zu weiteren Öffnungsschritten gemacht. Solche werden von der weiteren Entwicklung der Pandemie abhängig gemacht und kaum vor Mitte Mai bekannt gegeben. Damit ist die weitere Planung der Wettkampfsaison sehr herausfordernd.

Update Mittwoch, 24. Februar 2021

Erfreuliche Neuigkeiten für die Schweizer Leichtathletikvereine: Der Bundesrat hat am Mittwoch, 24. Februar bekanntgegeben, dass Freiluft-Sportanlagen ab dem Montag, 1. März 2021 wieder öffnen können. Vereinstrainings sind wieder unter weniger einschneidenden Bedingungen erlaubt.

Athletinnen und Athleten mit Jahrgang 2001 und jünger

  • Jugendliche und junge Erwachsene bis 20 Jahre (Jahrgang 2001) dürfen sowohl drinnen wie draussen wieder ohne Beschränkung der Gruppengrösse Trainings absolvieren; zuletzt war dies Jugendlichen unter 16 Jahren vorbehalten.
  • Das bedeutet, dass die Leichtathletikvereine ab dem 1. März wieder unter erleichterten Rahmenbedingungen Trainings durchführen können; bis zu einer Gruppengrösse von 5 Personen braucht es dazu kein Schutzkonzept.
  • Swiss Athletics wird das Muster-Schutzkonzept für Vereinstrainings an die ab dem 1. März geltenden Bestimmungen anpassen.
  • Wettkämpfe sind ab dem 1. März für alle Athletinnen und Athleten mit Jahrgang 2001 und jünger erlaubt, allerdings ohne Publikum.

Athletinnen und Athleten mit Jahrgang 2000 und älter

  • Im Freien sind für alle Alterskategorien sportliche Aktivitäten mit bis zu 15 Personen (ohne Körperkontakt mit Abstand oder Maske) wieder erlaubt. Bis zu einer Gruppengrösse von 5 Personen braucht es dazu kein Schutzkonzept.
  • Swiss Athletics wird das Muster-Schutzkonzept für Vereinstrainings an die ab dem 1. März geltenden Bestimmungen anpassen.
  • An Wettkämpfen sind weiterhin ausschliesslich Athletinnen und Athleten teilnahmeberechtigt, die dem Kader eines nationalen Verbandes angehören; diese können auch weiterhin alle Trainingsaktivitäten in Gruppen bis 15 Personen und mit Schutzkonzept ausüben. In der Leichtathletik sind dies die Swiss Starters, Swiss Starters Future und Mitglieder von Staffelkadern.

Swiss Athletics ist laufend mit dem Bundesamt für Sport (BASPO) und Swiss Olympic im Kontakt und setzt sich dafür ein, dass wieder mehr Athletinnen und Athleten Wettkämpfe bestreiten können, sobald dies die epidemiologische Lage zulässt. Swiss Athletics ist mit Hochdruck an der Planung der Freiluftsaison, die im April mit ersten Wettkämpfen der Nachwuchsprojekte Swiss Athletics Sprint und MILLE GRUYÈRE beginnt. Einen nächsten Öffnungsschritt hat der Bundesrat bei gutem Verlauf für den 1. April (allenfalls bereits 22. März) in Aussicht gestellt.

Swiss Athletics begrüsst die Entscheidungen des Bundesrats. Die Sportvereine haben für das gesellschaftliche Leben in der Schweiz eine grosse Bedeutung. Insbesondere im Nachwuchsbereich können sie ihrer wichtigen Rolle nun wieder verstärkt gerecht werden.

Swiss Athletics fordert die Schweizer Leichtathletik- und Running-Familie auf, weiterhin die Vorgaben des Bundesrats und die Verhaltenstipps des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu befolgen. Alle Beteiligten können mit vorbildlichem Verhalten dazu beitragen, dass sich die aktuelle Lage weiterhin in die gewünschte Richtung entwickelt.

Update Donnerstag, 11. Februar 2021

Swiss Athletics führt in der aktuellen Hallensaison im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben in enger Zusammenarbeit mit lokalen Veranstaltern fünf Wettkämpfe durch. Hier geben wir Antwort auf die wichtigsten aktuellen Fragen.

Seitdem die nationale Hallensaison am 24. Januar in St. Gallen eröffnet worden ist, haben in Magglingen die Meetings von Biel/Bienne Athletics und der LA Bern stattgefunden. An diesem Samstag folgt ebenfalls in Magglingen dasjenige des NLZ Bern/Magglingen und am Wochenende des 20./21. Februar die Schweizer Hallen-Meisterschaften der Aktiven. Swiss Athletics ist froh und dankbar, dass solche Meetings trotz erschwerter Umstände möglich sind. Es ist sehr erfreulich, dass die Durchführung der bisherigen Anlässe tadellos geklappt hat, und dass sich alle Beteiligten vorbildlich an die Schutzkonzepte halten.

Hier folgend geben wir Antwort auf Fragen, die im Zusammenhang mit der Hallensaison 2021 regelmässig auftauchen:

Warum führt Swiss Athletics in dieser Zeit überhaupt Hallenmeetings durch?
Wie schon in der letztjährigen Freiluftsaison führt Swiss Athletics Wettkämpfe im Rahmen der jeweils geltenden Bestimmungen durch. Die geltende Verordnung des Bundesrats sieht explizit vor, dass Wettkämpfe ausschliesslich für Mitglieder nationaler Verbandskader erlaubt sind. Im Hinblick auf die Hallen-EM Anfang März in Torun (POL) und die internationalen Grossanlässe im Sommer (Aktive und Nachwuchs) ist es wichtig, dass zumindest die nationalen Kaderathleten in der Hallensaison Wettkämpfe bestreiten können.

Ist es nicht verantwortungslos, zum jetzigen Zeitpunkt Veranstaltungen durchzuführen, bei denen zahlreiche Menschen aus dem ganzen Land zusammenkommen?
Swiss Athletics ist sich der grossen Verantwortung bewusst und setzt alles daran, um alle Beteiligten bestmöglich zu schützen. Alle Meetings finden unter Berücksichtigung eines umfassenden Schutzkonzepts statt. Die Zeitpläne werden so gestaltet, dass die verschiedenen Disziplinengruppen nicht miteinander in Kontakt kommen und zu keinem Zeitpunkt zu viele Personen in der Halle sind. Die Athletinnen und Athleten müssen schon umgezogen in die Halle kommen und diese spätestens 20 Minuten nach ihrem Wettkampf wieder verlassen. Ausserdem ist die Zahl der Betreuer limitiert. Publikum ist nicht zugelassen und es erhalten nur einzelne Medienvertreter Zutritt. Damit kann die Zahl der Kontakte tief gehalten werden.

Wer ist an den Wettkämpfen startberechtigt?
Gemäss Verordnung des Bundesrats dürfen Mitglieder von nationalen Verbandskadern Wettkämpfe bestreiten. In der Leichtathletik sind dies die Swiss Starters, Swiss Starters Future und Mitglieder von Staffelkadern. Hinzu kommen einzelne Ausnahmen von Athletinnen und Athleten, die gemäss Einschätzung von Swiss Athletics Chancen auf eine Teilnahme an der Team-EM im Juni in Cluj (ROM) haben. Dies ist der wichtigste Anlass des Nationalteams in diesem Jahr.

Mehrere Medaillengewinner der letzten Jahre dürfen diesmal an der SM nicht teilnehmen. Weshalb setzt sich Swiss Athletics nicht mehr für diese ein?
Swiss Athletics hat nur einen sehr beschränkten Handlungsspielraum. Es ist nicht erlaubt, Athletinnen und Athleten starten zu lassen, die derzeit ein Wettkampfverbot haben. Swiss Athletics trägt die Verordnung des Bundesrats vollumfänglich mit und es ist keine Option, die geltenden Vorgaben nicht zu befolgen.

Warum führt Swiss Athletics eine Hallen-SM durch, obwohl in mehreren Disziplinen nur sehr wenige Athleten teilnahmeberechtigt sind?
Für die besten Athletinnen und Athleten geht es rund ums Jahr darum, Punkte für die Weltrangliste von World Athletics zu sammeln. An nationalen Meisterschaften werden Bonus-Punkte für Spitzenrangierungen vergeben. Damit sie im Hinblick auf die internationalen Meisterschaften des Sommers diese Chance nützen können, ist es wichtig, dass Schweizer Meisterschaften stattfinden. Daher werden dieses Jahr ausnahmsweise auch Titel und Medaillen vergeben, unabhängig von der Grösse der Teilnehmerfelder.

Kann ich die Hallen-SM im Internet verfolgen?
Ja. Swiss Athletics bietet in Zusammenarbeit mit Upstream Media und dem Leadingpartner UBS an beiden Tagen einen Live-Stream an, der auf der Leichtathletik-Plattform www.ubs-athletics.fans ausgestrahlt wird. Damit können alle Fans hautnah dabei sein, wenn in Magglingen die Entscheidungen fallen. Dank einer Zusammenarbeit mit Swiss Athletics bietet www.athletix.ch Fotos der SM-Wettkämpfe den Vereinen, Athletinnen/Athleten und Medien zur kostenlosen Publikation an (mit Quellenangabe).

Was gilt aktuell betreffend Trainings in Vereinen?
Mindestens bis Ende Februar sind Sportanlagen grundsätzlich geschlossen. Vereinstrainings sind deswegen nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Im Freien sind Trainings in Gruppen von maximal 5 Personen erlaubt. Dabei ist es wichtig, dass Trainingsgruppen nicht durchmischt werden.
Eine Ausnahme gilt für Athletinnen und Athleten bis 16 Jahre. Diese dürfen weiterhin ohne Einschränkungen trainieren, jedoch keine Wettkämpfe bestreiten. Auch Trainings von Kaderathleten sind möglich.
Swiss Athletics ist sich bewusst, dass dies für Vereine eine sehr unangenehme Situation ist und die Trainerinnen und Trainer sehr gefordert sind, um in ihren Gruppen die Freude an der Leichtathletik hochzuhalten. Mit der «Junior Staffelchallenge» und der Initiative #shareyourtraining hat Swiss Athletics zwei Challenges lanciert, um für Motivation und Erfahrungsaustausch in dieser herausfordernden Zeit sorgen.

Was unternimmt Swiss Athletics, damit die Vereine bald wieder bessere Trainingsbedingungen haben?
Swiss Athletics ist laufend mit dem Bundesamt für Sport (BASPO) und Swiss Olympic im Kontakt und setzt sich dafür ein, dass die Trainingsbedingungen für Vereine verbessert werden, sobald dies die epidemiologische Lage zulässt. Swiss Athletics hat BASPO und Swiss Olympic für die schwierige Situation in den Vereinen sensibilisiert.

Wird es in diesem Jahr eine Freiluftsaison im gewohnten Rahmen geben?
Sobald es Lockerungen der aktuellen Einschränkungen gibt, ist Swiss Athletics bereit, einem grösseren Kreis lizenzierter Athletinnen und Athleten Wettkämpfe anzubieten. Es ist das Ziel von Swiss Athletics, auch in der Freiluftsaison 2021 im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Wettkämpfe durchzuführen – sowohl für die Spitzenathleten wie auch für den Leistungs- und Breitensport sowie den Nachwuchs. Die guten Erfahrungen aus der letzten Saison werden der Schweizer Leichtathletik dabei sicher zugutekommen.

Swiss Athletics dankt allen Veranstaltern und deren Helfern sowie den Sponsoren und Partnern, die trotz schwieriger Rahmenbedingungen Hallenwettkämpfe möglich machen, für ihre Unterstützung. Swiss Athletics zählt auf die Eigenverantwortung aller Beteiligten und fordert diese auf, die Schutzkonzepte im Interesse aller strikte einzuhalten. Das betrifft insbesondere die Hygiene- und Abstandsregeln sowie das korrekte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Update Mittwoch, 20. Januar 2021

Aufgrund der neusten Weisungen des Bundesamts für Sport (BASPO) müssen sämtliche Aus- und Weiterbildungskurse für Trainer und esa-Leiter bis Ende April 2021 abgesagt werden. Swiss Athletics ist bestrebt, die abgesagten, physischen Kurse zu einem späteren Zeitpunkt nochmals auszuschreiben und im Frühling ergänzend einige virtuelle Kurse anzubieten. Die angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden entsprechend informiert.

Update Donnerstag, 14. Januar 2021

Nach den neusten Entscheiden des Bundesrats zur Bekämpfung der Corona-Pandemie setzt Swiss Athletics die Planung der Hallensaison fort. Geplant sind vier Meetings sowie die Schweizer Meisterschaften in Magglingen.

Am Mittwoch, 13. Januar hat der Bundesrat die Verlängerung der geltenden Massnahmen bis Ende Februar bekanntgegeben. Das bedeutet, dass Sportanlagen geschlossen bleiben und Vereinstrainings weiterhin nur unter erschwerten Bedingungen möglich sind. Im Freien sind Trainings in Gruppen von maximal 5 Personen erlaubt. Dabei ist es wichtig, dass Trainingsgruppen nicht durchmischt werden. Eine Ausnahme gilt für Athletinnen und Athleten bis 16 Jahre. Sie dürfen weiterhin ohne Einschränkungen trainieren, jedoch keine Wettkämpfe bestreiten. Auch Trainings von Kaderathleten sind weiterhin möglich.

An Wettkämpfen sind ausschliesslich Athletinnen und Athleten teilnahmeberechtigt, die dem Kader eines nationalen Verbandes angehören. In der Leichtathletik sind dies die Swiss Starters, Swiss Starters Future und Mitglieder von Staffelkadern. Swiss Athletics plant zusammen mit den lokalen Organisatoren folgende Meetings:

  • 24. Januar: Hallenmeeting in St. Gallen (LC Brühl)
  • 30./31. Januar: Hallenmeeting in Magglingen (Biel/Bienne Athletics)
  • 6./7. Februar: Hallenmeeting in Magglingen inkl. Mehrkampf-SM (LA Bern)
  • 13. Februar: Hallenmeeting in Magglingen (NLZ Bern)
  • 20./21. Februar: Hallen-SM Aktive in Magglingen (LA Bern); in einigen Disziplinen wird eine Teilnehmerbeschränkung gelten.

Aufgrund den anhaltend schlechten Perspektiven wurde von Swiss Athletics und den entsprechenden Organisatoren entschieden, dass die Hallen-Nachwuchs-SM vom 27./28. Februar in St. Gallen und die Cross-SM vom Sonntag, 7. März in Regensdorf leider abgesagt werden müssen.

Swiss Athletics fordert die Schweizer Leichtathletik- und Running-Familie auf, weiterhin die Vorgaben des Bundesrats und die Verhaltenstipps des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu befolgen. Alle Beteiligten können mit vorbildlichem Verhalten dazu beitragen, dass sich die aktuelle Lage wieder entspannt. Swiss Athletics ist laufend mit dem Bundesamt für Sport (BASPO) und Swiss Olympic in Kontakt und setzt sich dafür ein, dass Vereine wieder Trainings durchführen können, sobald dies die epidemiologische Lage zulässt.

Update Freitag, 11. Dezember 2020

Der Bundesrat hat am Freitag, 11. Dezember 2020 neue Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie präsentiert. Diese haben wiederum Einfluss auf den Trainings- und Wettkampfbetrieb in der Leichtathletik.

Ab Samstag, 12. Dezember sind Trainings nur noch in Gruppen von maximal 5 Personen erlaubt. Eine Ausnahme gilt für Athletinnen und Athleten bis 16 Jahre. Sie dürfen weiterhin ohne Einschränkungen trainieren, jedoch keine Wettkämpfe bestreiten. Auch Trainings von Kaderathleten bleiben wie bisher möglich.

Zusätzlich erschwert wird die Trainingsgestaltung für alle dadurch, dass die Sportanlagen ab 19 Uhr und am Sonntag ganztags geschlossen werden.

Vor dem Samstag, 23. Januar 2021 werden sicher keine Leichtathletik-Wettkämpfe stattfinden. Swiss Athletics geht davon aus, dass auch danach kaum Wettkämpfe für alle erlaubt sein werden. Deswegen wird derzeit der Fokus in der Planung auf Meetings mit Kadermitgliedern (Swiss Starters, Swiss Starters Future) gelegt. Der Saisonstart ist am 24. Januar in St. Gallen geplant. Die Masterpläne mit allen Wettkampfterminen werden auf der Website von Swiss Athletics laufend aktualisiert. Die teilnahmeberechtigten Kadermitglieder werden von Swiss Athletics informiert.

Swiss Athletics wird, sobald die Details der neusten Bundesverordnung bekannt sind, das Trainingsschutzkonzept überarbeiten und auf der Webseite veröffentlichen. Zu beachten gilt es, dass die Kantone nach wie vor strengere Massnahmen anordnen können .

Update Mittwoch, 28. Oktober 2020

Die Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, die der Bundesrat am Mittwoch, 28. Oktober bekanntgegeben hat, haben Einfluss auf die Schweizer Leichtathletik. Sehr erfreulich ist, dass Leichtathletik-Trainings weiterhin erlaubt sind.

Swiss Athletics hat die von der Landesregierung präsentierten Massnahmen zur Kenntnis genommen und ist daran, sich in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sport (BASPO) und Swiss Olympic einen Überblick zu verschaffen und offene Fragen zu klären. Insbesondere wird das im Frühling ausgearbeitete Trainings-Schutzkonzept überarbeitet und den Vereinen so bald wie möglich zugestellt. Swiss Athletics ist erleichtert, dass Vereinstrainings mit Einschränkungen zulässig bleiben. Damit wird der Bedeutung des Breitensports für weite Teile der Bevölkerung Rechnung getragen. Vereinsverantwortliche müssen bei der Planung von Trainings berücksichtigen, dass unter Umständen strengere kantonale und kommunale Regeln gelten.

UBS Kids Cup Team
Die Veranstalter Weltklasse Zürich und Swiss Athletics besprechen das weitere Vorgehen und werden so bald wie möglich informieren. Aktuelle Infos gibt es auf der Projekt-Website www.ubs-kidscup.ch

Running-Veranstaltungen
Das Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen bedeutet für die Organisatoren eine massive Einschränkung. Die Schweizer Cross-Meisterschaft, die am Sonntag, 15. November in Regensdorf geplant war, wird abgesagt. Aktuelle Infos zu den Running-Veranstaltungen gibt es im Online-LaufGuide auf der Website von Swiss Running: www.swiss-running.ch

Ausbildungskurse
Swiss Athletics prüft in Absprache mit dem BASPO, für welche Kurse eine physische oder eine virtuelle Durchführung möglich und sinnvoll ist. Die angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden entsprechend informiert.

Swiss Athletics fordert die Schweizer Leichtathletik- und Running-Familie auf, weiterhin die Vorgaben des Bundesrats und die Verhaltenstipps des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu befolgen. Alle Beteiligten können mit vorbildlichem Verhalten dazu beitragen, dass sich die aktuelle Lage wieder entspannt.

Update Freitag, 23. Oktober 2020

Mehrere Kantone haben am Freitag, 23. Oktober harte Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bekanntgegeben. Diese haben Auswirkungen auf die Durchführung von Vereinstrainings und Ausbildungskursen.

Das aktuelle Trainings-Schutzkonzept von Swiss Athletics bildet weiterhin die Basis für Vereinstrainings. In gewissen Kantonen kann es zu Überlagerungen mit Vorschriften der kantonalen Behörden kommen. Diese gilt es unbedingt zu beachten. Swiss Athletics wird das Trainings-Schutzkonzept nach der für den Mittwoch, 28. Oktober angekündigten Info des Bundesrats überarbeiten und umgehend den Vereinen zustellen.

Swiss Athletics appelliert an die Schweizer Leichtathletikfamilie, die Verhaltensvorgaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG) konsequent zu befolgen. Soweit überhaupt noch zulässig, sind Vereinsverantwortliche bei der Durchführung von Gruppentrainings zurückhaltend und setzen niemanden einem erhöhten Risiko aus. Im Zweifelsfall muss ein Training abgesagt oder aufgeteilt werden. So können wir alle einen wichtigen Beitrag gegen die Ausbreitung des Coronavirus leisten.

Auch an J+S-Fort- und -Weiterbildungskursen für Trainer gelten die Verhaltens- und Hygieneregeln des BAG, die sportartspezifischen Schutzkonzepte sowie die Schutzkonzepte der betreffenden Anlage(n).

Link zu den FAQ von Jugend&Sport

Update Montag, 29. Juni 2020:

Nach den neusten Anpassungen der Massnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus hat Swiss Athletics die Schutzkonzepte für Wettkämpfe und für den Trainingsbetrieb überarbeitet.

Beim Trainings-Schutzkonzept gab es nur kleinere Änderungen; so ist zum Beispiel der Platzbedarf pro Person in einem Kraftraum nicht mehr definiert. Etwas grösser sind die Anpassungen beim Schutzkonzept für Wettkämpfe. Die Erhöhung der maximal zulässigen Anzahl Personen auf der Anlage auf 1000 gibt den Veranstaltern bereits einen relativ grossen Spielraum. Die zahlreichen Wettkämpfe des vergangenen Wochenendes haben gezeigt, dass die Vorgaben zwar weiterhin einen Mehraufwand zur Folge haben, aber relativ gut anwendbar sind. Auf den Anlagen gilt es insbesondere darauf zu achten, dass der Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Personen konsequent eingehalten wird.

Die Verantwortlichen von Swiss Athletics freuen sich, dass wieder zahlreiche Wettkämpfe organisiert werden und sind sich bewusst, dass die Umsetzung des Wettkampf-Schutzkonzepts für Veranstalter mit erheblichem Aufwand verbunden ist. Deshalb hat der Verband beschlossen, trotz der gelockerten Bedingungen bis auf weiteres auf die Erhebung der Bewilligungsgebühren und der Startgeldabgaben zu verzichten.

Update Dienstag, 2. Juni 2020:

Ab dem kommenden Samstag, 6. Juni dürfen in der Schweiz wieder Leichtathletik-Wettkämpfe durchgeführt werden. Swiss Athletics begrüsst es, wenn Vereine bald Meetings organisieren und so die Leichtathletik beleben. Das Wettkampf-Schutzkonzept ist auf der Verbandswebsite online, ebenso das überarbeitete Trainings-Schutzkonzept.

Ab dem kommenden Wochenende dürfen Leichtathletikvereine wieder in Grossgruppen Trainings durchführen. Die Regel, dass höchstens fünf Personen zusammen sein dürfen, gilt nicht mehr. Swiss Athletics hat das Mitte Mai ausgearbeitete Trainings-Schutzkonzept aktualisiert und publiziert. Es ist wichtig, dass die Vereine die geltenden Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG) weiterhin strikt einhalten.

Nach dem Bundesrats-Entscheid vom vergangenen Mittwoch ist auch klar, dass schon bald wieder alle lizenzierten Athletinnen und Athleten Leichtathletik-Wettkämpfe bestreiten dürfen. Auch hierfür hat Swiss Athletics ein Schutzkonzept ausgearbeitet, das den Veranstaltern als Basis für die Umsetzung mit den Anlagebetreibern dient.

Swiss Athletics ruft seine Mitgliedervereine dazu auf, diese Chance zu nutzen und kleinere Meetings durchzuführen, beispielsweise in Form von Vereinswettkämpfen. Auch Wettkämpfe der Nachwuchsprojekte (UBS Kids Cup, Swiss Athletics Sprint und MILLE GRUYÈRE) können ab dem 6. Juni veranstaltet werden. Dies ist wichtig, um die Schweizer Leichtathletik nach der schwierigen Zeit der Coronakrise zu beleben und Athletinnen und Athleten aller Niveaus Startmöglichkeiten zu bieten.

In dieser aussergewöhnlichen Lage kommt Swiss Athletics den Organisatoren in mehreren Punkten entgegen. Einerseits muss die Frist zur Meetingbewilligung nicht eingehalten werden (gemäss WO 28 Tage), andererseits erlässt Swiss Athletics den Veranstaltern die Startgeldabgaben sowie die Gebühren für die Meetingbewilligung – dies solange die Regel gilt, dass sich maximal 300 Personen auf der Anlage befinden. Detaillierte Informationen haben alle Vereine und Organisatoren von Swiss Athletics Ende letzte Woche per Mail erhalten.

Alle bewilligten Wettkämpfe werden laufend im Wettkampfkalender auf der Website von Swiss Athletics publiziert.

Athletinnen und Athleten, die an einem offiziellen Meeting teilnehmen wollen, brauchen eine Lizenz 2020. Diese kann auf der Website von Swiss Athletics bestellt werden.

Update Mittwoch, 27. Mai 2020:

Erfreuliche Neuigkeiten für die Schweizer Leichtathletik: Ab dem Samstag, 6. Juni können alle lizenzierten Athletinnen und Athleten wieder Wettkämpfe bestreiten! Swiss Athletics ist mit diversen Veranstaltern in Kontakt und koordiniert Termine für die ersten Wettkämpfe. Auch Running-Veranstaltungen sind wieder erlaubt.

Der Bundesrat hat am Mittwoch, 27. Mai weitere Lockerungen der Massnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus bekanntgegeben. Da die Zahl der Neuinfektionen seit längerer Zeit tief ist, sind weitere Schritte zurück zur Normalität möglich. Hier folgend ein Überblick der Folgen für die Schweizer Leichtathletik und Running-Szene.

Wettkämpfe Stadion
Ab dem 6. Juni dürfen alle lizenzierten Athletinnen und Athleten wieder Wettkämpfe bestreiten. In einer ersten Phase sind maximal 300 Personen (Athleten, Betreuer, Helfer, Zuschauer) im Stadion erlaubt. Diese müssen alle in einer Präsenzliste erfasst werden, damit im Falle einer Ansteckung mögliche Betroffene informiert werden können. Die Veranstalter sind dafür verantwortlich, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Swiss Athletics ist derzeit daran, auf Basis der neuen Verordnung des Bundes Richtlinien für Wettkämpfe ab dem 6. Juni zu erarbeiten. Sobald diese finalisiert sind, werden sie veröffentlicht und kommuniziert. Dies dürfte spätestens am 2. Juni der Fall sein.

Swiss Athletics war in den vergangenen Wochen im engen Austausch mit Veranstaltern und begrüsst es, wenn möglichst bald wieder Wettkämpfe durchgeführt werden. In dieser Ausnahmesituation muss die Frist zur Meetingbewilligung nicht eingehalten werden (gemäss WO 28 Tage) und Swiss Athletics erlässt den Veranstaltern bei Wettkämpfen bis zum 31. Juli die Startgeldabgaben sowie die Gebühren für die Meetingbewilligung. Ziel der gesamten Schweizer Leichtathletikfamilie muss es sein, dass alle lizenzierten Athletinnen und Athleten (Aktive, Nachwuchs und Kids) so bald wie möglich wieder Wettkämpfe bestreiten können. Die ursprünglich für Ende Juni in Bellinzona terminierte SM der Aktiven findet voraussichtlich am 11./12. September statt. Da das Tessiner OK bekannt gab, aufgrund der starken Betroffenheit des Tessins durch das Virus auf die Organisation zu verzichten, sind Gespräche mit einem alternativen Veranstaltungsort am Laufen.

Wettkämpfe Nachwuchsprojekte
Swiss Athletics Sprint: Ab dem 6. Juni können die lokalen Veranstalter ihre «Schnellsten» durchführen (Teilnehmerzahl bis auf weiteres maximal 300). Die Kantonalfinals finden zwischen Juli und September statt, der Schweizer Final am Samstag, 19. September in Interlaken. Informationen: www.swiss-athletics-sprint.ch

Mille Gruyère: Die Regionalfinals sowie das U-Turn-Rennen in Eschen werden im August und September durchgeführt (Ausnahme: Zürich am 20. Juni). Der Schweizer Final findet am Samstag, 26. September in Monthey statt. Informationen: www.mille-gruyere.ch

UBS Kids Cup: In diesem Jahr werden die nationalen und kantonalen Sieger anhand der Bestenlisten per 15. Oktober ermittelt. Kantonalfinals sowie auch der Schweizer Final finden nicht statt. Informationen: www.ubs-kidscup.ch

Running-Veranstaltungen
Ab dem 6. Juni sind wieder Wettkämpfe für Breitensportler erlaubt. In einer ersten Phase ist die Teilnehmerzahl auf 300 beschränkt – was dies konkret für Laufveranstaltungen bedeutet, muss noch geklärt werden. Ein Schutzkonzept für Running-Veranstaltungen ist in Bearbeitung und wird in Kürze veröffentlicht und kommuniziert.

Trainingsbetrieb
Die Wiederaufnahme der Vereinstrainings unter Einhaltung eines individuellen Schutzkonzepts hat gut funktioniert. Ab dem 6. Juni gibt es keine Beschränkung der Grösse der Trainingsgruppen mehr. Die Abstandsregeln (2 m zwischen Personen) müssen jedoch weiterhin eingehalten werden.

Kurse
Sämtliche Aus- und Weiterbildungskurse für Trainer und Running-Leiter sind bis Ende Juni abgesagt. Anschliessend ist die Durchführung von Kursen wieder möglich. Die Kurse im zweiten Halbjahr finden statt. Diese sind auf der Verbandswebseite ausgeschrieben.

Nachwuchslager
Die Nachwuchslager von Swiss Athletics (Mille Gruyère und Swiss Athletics Sprint vom 6. bis 10. Juli in Huttwil, UBS Kids Cup vom 19. bis 24. Juli in Tenero) können unter Einhaltung der Hygienemassnahmen wie geplant durchgeführt werden. Die Angemeldeten werden persönlich informiert.

Update Mittwoch, 29. April 2020:

Erfreuliche Nachrichten für die Schweizer Leichtathletik: Der Bundesrat hat eine Lockerung der Coronamassnahmen für den Sport beschlossen. In der Leichtathletik sind ab dem Montag, 11. Mai 2020 Vereinstrainings unter Berücksichtigung eines Schutzkonzepts wieder erlaubt.

Der Bundesrat hat am Mittwoch, 29. April über weitere Lockerungen der im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie verhängten Massnahmen informiert. So auch über Anpassungen der Covid-19-2-Verordnung. Diese betrifft unter anderem Vereinsaktivitäten, die Schliessung von Sportanlagen und die Durchführung von Massenveranstaltungen. Hier folgend eine Übersicht der Auswirkungen auf die Schweizer Leichtathletik und Running-Szene.

Trainingsbetrieb
In Sportarten wie der Leichtathletik, in denen die derzeit geltenden Verhaltensvorgaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG) eingehalten werden können, sind Vereinsaktivitäten ab dem Montag, 11. Mai wieder möglich. Bedingung dafür ist, dass der nationale Verband ein Schutzkonzept ausarbeitet und dieses vom Bundesamt für Sport (BASPO) und BAG plausibilisiert wird. Swiss Athletics hat bereits am vergangenen Freitag ein solches Schutzkonzept eingereicht und rechnet nach dem Bundesratsentscheid vom Mittwoch mit einer raschen Rückmeldung der zuständigen Behörden. Sobald das Konzept plausibilisiert ist, wird Swiss Athletics darüber informieren und das vollständige Konzept veröffentlichen.

Anschliessend liegt es an den Vereinen, die Massnahmen auf lokaler Ebene umzusetzen und mit den lokalen Anlagebetreibern (in der Regel der Gemeinde) Kontakt aufzunehmen, damit das Schutzkonzept gemeinsam umgesetzt werden kann. Der Entscheid, ob eine Anlage geöffnet wird, liegt beim jeweiligen Anlagebetreiber. Swiss Athletics hofft, dass viele Anlagebetreiber im Sinne des Sports ihre Leichtathletikanlagen öffnen. Die Vorgaben, dass Gruppen von mehr als fünf Personen verboten sind, und alle Anwesenden untereinander einen Mindestabstand von 2 Metern einhalten müssen, gelten noch mindestens bis zum Sonntag, 7. Juni.

Der Bundesrat kündigte im Weiteren an, dass Vereine für Einnahmenausfälle bei den J+S-Geldern entschädigt werden.

Wettkämpfe Stadion
Ab dem 8. Juni sind Wettkämpfe wieder möglich. In welcher Form und unter welchen Bedingungen diese durchgeführt werden können, ist allerdings noch offen. Sicher ist, dass Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bis Ende August verboten sind. Dies hat zur Folge, dass etliche Meetings nicht in der bekannten Form werden stattfinden können.

Swiss Athletics macht sich derzeit unter Berücksichtigung der neusten Erkenntnisse Gedanken zu einer alternative Wettkampfplanung für die Monate Juni bis September. Oberstes Ziel bleibt es, den Athletinnen und Athleten wenn immer möglich ein Wettkampfangebot anzubieten. Damit trägt der Verband auch einem vielfach geäusserten Bedürfnis der Basis Rechnung. Es werden auch Möglichkeiten geprüft, Wettkämpfe in einer angepassten Form (z.B. reduziertes Disziplinenangebot, limitierte Anzahl Personen auf der Anlage) zu veranstalten.

Running-Veranstaltungen
Für die Durchführung und Absage von Running-Veranstaltungen sind grundsätzlich die Veranstalter zuständig. Auch hier gilt, dass bis Ende August keine Anlässe mit mehr als 1000 Personen möglich sind. Von den Schweizer Meisterschaften ausser Stadion sind folgende abgesagt oder verschoben:

  • SM Marathon, Zürich (26. April); Verschiebedatum in Abklärung
  • SM 10 km, Lugano (16. Mai); auch am Verschiebedatum (29.8.) abgesagt
  • SM 100 km, Biel (5./6. Juni)
  • SM Trail Running, Couvet (6./7. Juni)

Kurse
Sämtliche Aus- und Weiterbildungskurse für Trainer und Running-Leiter sind bis Ende Juni abgesagt. Es ist das Ziel von Swiss Athletics, im Rahmen der Möglichkeiten in der zweiten Jahreshälfte ein Kursangebot zu gewährleisten. Die entsprechenden Vorbereitungen sind am Laufen.

Swiss Athletics fordert die Schweizer Leichtathletik- und Running-Familie auf, weiterhin die Vorgaben des Bundesrats und die Verhaltenstipps des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu befolgen. Nur wenn es gelingt, die Anzahl der Neuansteckungen tief zu halten, ist mit weiteren Lockerungen und damit auch mit Leichtathletik- und Runningveranstaltungen zu rechnen.

Link zur Newsmeldung des BASPO
Link zur Medienmitteilung von Swiss Olympic

Update Donnerstag, 16. April 2020:

Die neusten Bundesrats-Beschlüsse im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie haben zur Folge, dass in der Schweiz mindestens bis zum Sonntag, 7. Juni keine Leichtathletik- und Running-Veranstaltungen durchgeführt werden können.

Der Bundesrat hat am Donnerstag, 16. April bekanntgegeben, wie es nach der bis zum 26. April ausgerufenen «aussergewöhnlichen Lage» weitergeht. Für Vereine und Veranstalter in der Leichtathletik und im Running gelten weiterhin starke Einschränkungen. Hier folgend ein Überblick.

Trainingsbetrieb
Da die meisten Sportanlagen bis mindestens zum 11. Mai geschlossen bleiben und grössere Menschenansammlungen bis zum 7. Juni nicht erlaubt sind, ist ein geregeltes Vereinstraining nach wie vor nicht möglich. Von Swiss Olympic und dem BASPO ist für Freitag, 17. April eine Videokonferenz angesagt, an der auf diese Themen im Detail eingegangen wird. Swiss Athletics wird, sofern es daraus weitere Erkenntnisse gibt, umgehend informieren.

Wettkämpfe Stadion
Gemäss dem Bundesratsbeschluss sind jegliche Veranstaltungen mit mehr als fünf Personen bis zum 7. Juni verboten. Swiss Athletics entzieht folglich allen Wettkämpfen bis zu diesem Termin die Bewilligung. Damit werden unter anderem auch die SVM-Finals (NLA, NLB, NLC und PL am 16./17. Mai) abgesagt.

Die SM Aktive vom 26./27. Juni in Bellinzona wurde bereits letzte Woche abgesagt. Ein Alternativdatum wird gesucht.

Bezüglich der Wettkämpfe, welche nach dem 7. Juni geplant sind, bleibt Swiss Athletics bei seiner bisherigen Position und sagt von sich aus keine Wettkämpfe ab, welche von den Behörden nicht explizit untersagt sind. Es obliegt den einzelnen Veranstaltern, darüber zu befinden, ob sie ihren Wettkampf weiterhin aufrechterhalten wollen. Dabei ist zu bedenken, dass die Trainingsmöglichkeiten teilweise sehr stark eingeschränkt sind und dieser Umstand gegebenenfalls beim Disziplinen- und Kategorienangebot berücksichtigt werden muss. Zudem sind die weiteren Entscheide des Bundesrates zur Durchführung von Grossveranstaltungen abzuwarten. Diese wurden für die übernächste Bundesratssitzung in Aussicht gestellt.

Swiss Athletics ist daran, eine alternative Wettkampfplanung für die Monate Juli, August und September zu erstellen. Dabei geniesst die Verschiebung der SM Aktive eine hohe Priorität. Welche anderen nun abgesagten Verbandsveranstaltungen noch in den Herbst verschoben werden, ist Gegenstand von weiteren Abklärungen.

Wettkämpfe Nachwuchsprojekte
Auch jegliche Wettkämpfe der Nachwuchsprojekte Mille Gruyère und Swiss Athletics Sprint sind bis zum 7. Juni untersagt. Momentan werden verschiedene Szenarien geprüft. Ziel von Swiss Athletics ist es, die Kantonalfinals des Swiss Athletics Sprints sowie die Regionalfinals des Mille Gruyère durchzuführen und im Herbst an den Schweizer Finals die schnellsten Athleten und Athletinnen zu küren. Organisatoren mit «frühen» Ausscheidungen, die nicht zum geplanten Zeitpunkt durchgeführt werden können, sind gebeten, gemeinsam mit dem kantonalen Verantwortlichen nach einem möglichen Verschiebedatum zu suchen.

Die Entscheide in Bezug auf den Start der UBS Kids Cup Saison werden gemeinsam mit dem Projektteam von Weltklasse Zürich bis Montagabend, 20. April gefällt und auf der Webseite des UBS Kids Cups kommuniziert.

Running-Veranstaltungen
Für die Absage von Running-Veranstaltungen sind grundsätzlich die Veranstalter zuständig. Von den Schweizer Meisterschaften ausser Stadion sind folgende abgesagt oder verschoben:

  • SM Marathon, Zürich (26. April); Verschiebedatum in Abklärung
  • SM 10 km, Lugano (16. Mai); verschoben auf den 29. August
  • SM 100 km, Biel (5./6. Juni)
  • SM Trail Running, Couvet (6./7. Juni)

Auch hier sucht Swiss Athletics mit verschiedenen Veranstaltern nach Alternativen.

Kurse
Sämtliche Aus- und Weiterbildungskurse für Trainer und Running-Leiter sind bis Ende Juni abgesagt.

Swiss Athletics bittet alle Betroffenen um Verständnis für diese aussergewöhnlichen Massnahmen und fordert sie auf, weiterhin die Vorgaben des Bundesrats und die Verhaltenstipps des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu befolgen.

Update Freitag, 3. April 2020:

Swiss Athletics ist froh und dankbar, dass der Bund für den Sport zweimal 50 Millionen Franken als Nothilfe zur Verfügung stellt. Vereinsverantwortliche und Wettkampf-Organisatoren finden online alle wichtigen Informationen zu diesem Thema.

Veranstalter von Running- und Leichtathletikanlässen dürften überwiegend unter Art. 4 der «COVID-19-Verordnung Sport» fallen und sogenannt «nicht rückzahlbare Geldleistungen» beantragen können. Voraussetzung ist, dass die Veranstalter in der Rechtsform eines Vereins konstituiert und nicht gewinnstrebig sind sowie, dass die entstandenen Probleme auf die vom Bundesrat im Zusammenhang mit COVID-19 erlassenen Massnahmen zurückgehen. Dabei wird auf die Liquiditätsplanung des Veranstalters bis Ende 2020 abgestützt – wenn also ein Veranstalter nicht sofort, sondern erst in ein paar Monaten in einen Liquiditätsengpass geraten dürfte, kann er auch ein Gesuch stellen.

Finanzhilfen werden derzeit für maximal zwei Monate gewährt. Das Gesuch muss spätestens bis am 20. September 2020 an Swiss Athletics gestellt werden. Bei Fragen steht Peter Bohnenblust (Geschäftsführer Swiss Athletics) für Auskünfte zur Verfügung: E-Mail peterbohnenblust@swiss-athletics.ch.

Auf der Website des BASPO sind die relevanten Infos zum Nothilfe-Paket aufgeschaltet. Erläuterungen (Wer kann einen Antrag stellen? Wer wird zum professionellen Sport gezählt, wer zum Breitensport?) und Antragsdokumente für das Unterstützungsgesuch sind hier zu finden.

Weitere Informationen sind auf der Website von Swiss Olympic zu finden

Update Mittwoch, 1. April:

Folgende Meisterschaften finden aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus nicht wie geplant statt.

Internationale Meisterschaften:

  • 10’000 m Europacup, London (GBR): geplant am 6. Juni 2020, verschoben auf 2021
  • Berglauf-EM, Cinfaes (POR): geplant am 4. Juli 2020, verschoben auf 3. Juli 2021
  • U20-WM, Nairobi (KEN): geplant am 7. – 12. Juli 2020, verschoben – Datum noch unbekannt
  • U18-EM, Rieti (IT): geplant am 16. – 19. Juli 2020, verschoben – Datum noch unbekannt
  • Olympische Spiele, Tokio (JAP): geplant am 24. Juli – 9. August 2020, verschoben auf 23. Juli – 8. August 2012

Schweizer Meisterschaften, Regionenmeisterschaften und A-Meetings:

  • SM Marathon, Zürich: geplant am 26. April 2020, abgesagt
  • SM 10km Strasse, Lugano: geplant am 16. Mai 2020, verschoben auf 29. August 2020
  • Galà dei Castelli, Bellinzona: geplant am 25. Mai 2020, verschoben – Datum noch unbekannt
  • SM 100km, Biel: geplant am 5./6. Juni 2020, abgesagt
  • SM Aktive, Bellinzona: geplant am 26./27. Juni 2020, verschoben
  • Regionenmeisterschaften Ost, Tübach: geplant am 4./5. Juli 2020, abgesagt

Update Montag, 16. März 2020:

Der Bundesrat hat am Montag, 16. März 2020 die ausserordentliche Lage beschlossen. Das bedeutet, dass Vereine in der ganzen Schweiz ab sofort das Training einstellen müssen.

Veranstaltungen und Kurse
Bereits am letzten Freitag hat Swiss Athletics sämtliche Leichtathletik-Veranstaltungen bis Ende April abgesagt. Inzwischen wurden auch sämtliche Aus- und Weiterbildungskurse für Trainer und Runningleiter bis Ende Juni abgesagt. Die geplanten Kurse für Schiedsrichter und Starter sowie die Schulungen zur neuen Wettkampf-Software TAF3 können bis Ende April ebenfalls nicht durchgeführt werden.

Trainingsbetrieb
Nachdem der Bundesrat am Montag die ausserordentliche Lage beschlossen hat, fordert Swiss Athletics die Vereine auf, den Trainingsbetrieb per sofort und bis auf weiteres einzustellen.

Running-Veranstaltungen
Eine Übersicht aller abgesagten Running-Veranstaltungen wird auf der Website von Swiss Running laufend aktualisiert.

Geschäftsstelle
Die meisten Mitarbeitenden von Swiss Athletics arbeiten bis auf weiteres wenn möglich von zuhause aus. Damit wird der Empfehlung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) Rechnung getragen, soziale Kontakte auf das notwendige Minimum zu beschränken.

Die Mitarbeitenden sind per Mail erreichbar. Personen mit allgemeinen Anliegen werden gebeten, diese per Mail an info@swiss-athletics.ch zu senden. Die Telefonzentrale wird ab sofort nur noch am Vormittag von 8 bis 12 Uhr bedient.

Swiss Athletics bittet alle Betroffenen um Verständnis für diese aussergewöhnlichen Massnahmen und fordert sie auf, die Vorgaben des Bundesrats und die Verhaltenstipps des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu befolgen.

Update Freitag, 13. März 2020:

Die Schweizer Landesregierung hat am Freitag, 13. März eine Verlängerung und Verschärfung der Massnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus bekannt gegeben. Auch die Schweizer Leichtathletik und die Runningszene sind massiv betroffen.

Wettkämpfe:

Bis zum 30. April sind Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen verboten. Dieser Entscheid führt dazu, dass in der Schweiz faktisch keine Leichtathletik- und Running-Anlässe mehr durchgeführt werden können.

  • Alle im März und April angesetzten Meetings der Stadionleichtathletik werden hiermit durch Swiss Athletics annulliert.
  • Running-Veranstalter müssen sich an den nationalen und kantonalen Bestimmungen orientieren. Somit können viele Anlässe nicht durchgeführt werden. Eine Übersicht ist auf der Website von Swiss Running aufgeschaltet.
  • Die Halbmarathon-SM am Sonntag, 22. März in Oberriet ist abgesagt.
  • Die Marathon-SM am Sonntag, 26. April in Zürich ist abgesagt. Die Organisatoren sind daran, ein Ersatzdatum zu bestimmen.
  • Der Saisonstart des UBS Kids Cups wird auf den 1. Mai verschoben. Link zu weiteren Infos

Vereine/Athleten:

  • Zahlreiche Sportanlagen in der ganzen Schweiz dürften ab sofort nur noch eingeschränkt oder nicht mehr zugänglich sein. Das hat einen grossen Einfluss auf den Trainingsbetrieb in den Vereinen.
  • Vereinsverantwortliche sind aufgefordert, abzuklären, inwiefern der Trainingsbetrieb aufrechterhalten werden kann. Dabei sind die jeweils geltenden Empfehlungen der Behörden zu berücksichtigen.
  • Vereinen, die ein Trainingslager im Ausland geplant haben, wird geraten, auf dieses zu verzichten.
  • Swiss Athletics sucht nach Möglichkeiten, damit die Spitzenathleten in den kommenden Wochen einem geregelten Trainingsbetrieb nachgehen können.

Ausbildungskurse:
Alle Kurse bis und mit Sonntag, 22. März sind abgesagt:

  • 14./15. März: Modul Fortbildung Experten LA
  • 14. März: Modul Fortbildung esa : « Course à pied : Prévention des blessures », Blonay
  • 15. März: Trainer-C-Prüfung, Magglingen
  • 15. – 17. März: Einführungskurs und Kernausbildung esa, Nottwil
  • 19. März: Trainer-B-Prüfung, Magglingen
  • 21. März: Lehrgang «Sprint- Voraussetzungen und Limitationen», St. Gallen

Swiss Athletics wird die Betroffenen über das weitere Vorgehen orientieren, sobald diesbezüglich Klarheit herrscht. Über die Auswirkungen auf das weitere Kursangebot wird zu einem späteren Zeitpunkt informiert.

Swiss Athletics bittet alle Betroffenen um Verständnis für diese aussergewöhnlichen Massnahmen und fordert sie auf, die Verhaltenstipps des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu befolgen.