Swiss Athletics hat sich angesichts der Vielzahl von geplanten Leichtathletik-Veranstaltungen am kommenden Wochenende mit der aktuellen Hitzesituation beschäftigt und mit Experten abgesprochen. Zuhanden der Veranstalter, aber auch der Athletinnen und Athleten sowie ihren Betreuungspersonen halten wir fest:
Sportanlässe sind zugelassen – Appell, Schutzmassnahmen zu treffen
Aktuell liegen keine kantonalen oder nationalen Einschränkungen für die Durchführung von Sportanlässen vor. Auch gibt es keine Empfehlung seitens BASPO oder Swiss Olympic. Vorbehältlich anderweitiger lokaler Behördenentscheide ist die Durchführung von Sportanlässen trotz Hitzewarnungen zugelassen.
Wenn Wettkämpfe – speziell tagsüber – durchgeführt werden, appellieren wir an alle Beteiligten die Verhaltensempfehlungen des Bundesamts für Gesundheit soweit umsetzbar einzuhalten. Auch gilt zu beachten, dass in der aktuellen Wetterkonstellation die Gefahr von kräftigen Gewittern und Unwettern erhöht ist.
Tipps für Veranstalter:
- Im Rahmen der Möglichkeiten Schattenplätze bereitstellen und weitere Abkühlungsmassnahmen (Zugang zu Wasser!) für alle Beteiligten ermöglichen.
- Denkt an eure Helfer/-innen: Einsatzplanung so gestalten, dass bei Einsätzen in exponierten Positionen genügend Abkühlungs- oder Ablösemöglichkeiten bestehen. Allenfalls den Zeitplan entsprechend anpassen, um dies zu ermöglichen.
- Keine Risikopersonen in exponierten Positionen einsetzen.
- Regelmässige Speakerdurchsagen zur Sensibilisierung (genügend Trinken, Schattenplätze aufsuchen, Cooling-Massnahmen).
- In Absprache mit der Jury Reglemente nachsichtig auslegen, wenn die Gesundheit der Athletinnen und Athleten damit geschützt werden kann (siehe Aufruf an Schieds- und Kampfgerichte).
- Wetterentwicklung und insbesondere mögliche Gewitterzellen beobachten. Abläufe für Unterbrüche oder Evakuierungen vorbereiten.Im Ereignisfall pragmatische und situationsgerechte Entscheidungen treffen.
Tipps für Athletinnen und Athleten:
- Auf genügend Flüssigkeitszufuhr achten.
- Cooling-Massnahmen vor und (in technischen Disziplinen) während des Wettkampfs treffen (z.B. durch kühlende, nasse Tücher an Nacken und Kopf).
- Wenn immer möglich Schattenplätze aufsuchen, Warmup entsprechend anpassen.
Aufruf an Schieds- und Kampfgerichte
Swiss Athletics ruft Schieds- und Kampfgerichte dazu auf, die Reglemente nachsichtig umzusetzen und entsprechende Ausnahmen, welche die Gesundheit der Athletinnen und Athleten schützen, zuzulassen. Dazu gehören unter Anderem die Erlaubnis, dass Athletinnen / Athleten in technischen Disziplinen bei Wartezeiten den Wettkampfplatz verlassen dürfen, um Schattenplätze aufzusuchen oder sich abzukühlen. Oder dass bei Mittel- und Langstreckenläufen in definierten Zonen durch Betreuer/-innen Wassersflaschen gereicht werden dürfen.



