In den letzten Wochen waren die von der European Broadcasting Union publizierten Richtlinien für TV-Übertragungen von Leichtathletik-Bewerben auch medial ein Thema. Swiss Athletics hat sich bereits davor intensiv damit auseinandergesetzt, wie in der Medienberichterstattung die Integrität von Athletinnen und Athleten besser geschützt werden kann. Die sogenannten «Guidelines für Film- und Fotoaufnahmen» sind seit den Schweizer Leichtathletik-Meisterschaften in Zürich im Einsatz und müssen von allen akkreditierten Medienschaffenden akzeptiert werden. Sie gelten ab sofort für alle von Swiss Athletics bewilligten Leichtathletik-Wettkämpfe. Im Gegensatz zu den Vorgaben der EBU, behandeln die Richtlinien von Swiss Athletics nicht nur Film-, sondern auch Fotoaufnahmen.
Im nachfolgenden Blogbeitrag erläutern Caroline Agnou und Susy Schär, Mitglieder der Ethikkomission, die Hintergründe dazu.
Von Caroline Agnou und Susy Schär*
«Seit einigen Jahren wird die sportliche Berichterstattung immer stärker mit erotischen und köperbezogenen Darstellungsformen vermischt. Diese Sexualisierung des Sports betrifft vor allem Athletinnen. Oft steht nicht ihre Leistung, sondern ihr Aussehen im Mittelpunkt der Berichterstattung. Darum hat Swiss Athletics gemeinsam mit der Ethik-Kommission Guidelines für Foto- und Videoaufnahmen festgelegt. Für Fotografinnen und Fotografen entsteht dadurch eine zusätzliche Verantwortung. Sie sollen eine respektvolle Bildauswahl produzieren. Umso wichtiger sind Sensibilisierung und klare Richtlinien, welche die Integrität der Athletinnen und Athleten dauerhaft schützen.
Warum es Guidelines braucht
Dynamische Bilder und Videos von Leichtathletik-Wettkämpfen faszinieren. Ebenso Emotionen nach Sieg oder Niederlage. Allerdings bewegen wir uns da auf einem schmalen Grat. Ein Beispiel: Die Frontalaufnahme beim Überqueren der Hürde kann bei Frauen und Männern intime Stellen in den Fokus setzen. Das hat nichts mit der Leistung zu tun. Dieselbe Aufnahme leicht seitlich ist hingegen problemlos. Hier haben Medienschaffende und Verbandsfunktionäre eine wichtige Verantwortung.
Warum ein Ampelsystem
Starre Regeln würden der Vielfalt der Leichtathletik nicht gerecht, zu unterschiedlich sind Disziplinen und Bewegungen. Darum hat sich Swiss Athletics für ein Ampelsystem entschieden. Das Ampelsystem verbindet beides: klare Leitplanken dort, wo sie nötig sind, und Entscheidungsspielraum dort, wo die Situation es verlangt.
Drei Grundsätze
Ampelsystem: Grün steht für unproblematische Aufnahmen. Rot steht für klar verbotene Bilder, etwa Nahaufnahmen im Schrittbereich oder intime Posen. Orange erfasst Grenzfälle, hier entscheiden Medienschaffende im Einzelfall.
Recht auf Löschung: Jede Athletin und jeder Athlet kann die Löschung eines Bildes verlangen, das sensible Körperbereiche zeigt und ein ungutes Gefühl auslöst, direkt bei den Medienschaffenden oder über Swiss Athletics.
Verbindlichkeit: Die Guidelines gelten für alle akkreditierten Medienschaffenden. Bei klarem Verstoss oder Wiederholung kann Swiss Athletics die Akkreditierung entziehen.
Gemeinsam entwickelt
Die Guidelines entstanden unter der Leitung des Kommunikations-Teams von Swiss Athletics, gemeinsam mit Athletinnen, Athleten, Fotografinnen und TV-Produzentinnen und in Zusammenarbeit mit der Ethikkommission. Als Referenz diente die Arbeit der European Broadcasting Union.
Was jetzt zählt
Jetzt beginnt die Umsetzung der Guidelines. Denn die mediale Darstellung prägt nicht nur die öffentliche Wahrnehmung, sondern auch Körperbild, Wohlbefinden und psychische Gesundheit der Athlet:innen.
Nur wenn Sendeanstalten, Medienschaffende und Verbände diese Empfehlungen konsequent umsetzen, entsteht eine Sportkultur, in der Menschen für ihre Leistung und nicht für ihr Aussehen wahrgenommen werden. Positives Beispiel ist das Fotografenteam von Athletix, es setzt diese Richtlinien bereits gewissenhaft um.
Im Zentrum steht der Sport, nicht der sexualisierte Körper.»
*Die Autorinnen Caroline Agnou und Susy Schär sind Mitglieder Ethikkommission von Swiss Athletics.
