Die wichtigste Änderung gegenüber dem Jahr 2020 stellt die rückwirkende Betrachtung der Schäden dar. Aus diesem Grund wird ein entsprechendes Gesuch zur Auszahlung eines «COVID-19-Bundesbeitrages 2021» erst nach Eintreten des Schadens ausgefüllt und eingereicht. Dies kann folglich erst nach einer Veranstaltung respektive nach Abschluss des Geschäftsjahres und somit für die meisten wohl erst gegen Ende 2021 geschehen.
Für Fragen im Zusammenhang mit dem Stabilisierungspaket 2021 steht das Projektteam unter stabilisierungspaket@noSpamswiss-athletics.ch oder 031 359 73 01 (Montag bis Freitag von 9 – 12 Uhr) zur Verfügung.
