Jetzt als Verein Mitglied bei Swiss Athletics werden
Auf dieser Seite findet ihr alle Informationen zu den verschiedenen Mitgliedschaftskategorien. Unterschieden wird zwischen Vereinen, Lauftreffs, Wettkampforganisatoren und weiteren assoziierten Mitgliedern. Erfahrt unten mehr über die einzelnen Mitgliedschaften und deren Vorteile.
Um Swiss Athletics als «Verein» beizutreten, gelten folgende Kriterien
- Sitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein
- Die Vereinsmitglieder betreiben Leichtathletik oder Laufsport
- Der Verein ist darauf ausgerichtet, den Breiten- und Leistungssport und den Nachwuchs in der Leichtathletik zu fördern
Eintritt
Die Mitgliedschaft wird mit der Einreichung des Anmeldeformulars inkl. Statuten oder ähnlichen Dokumenten bei der Geschäftsstelle beantragt. Der Zentralvorstand überprüft das Gesuch, entscheidet auf Antrag der Geschäftsstelle über die Aufnahme und bestimmt den zuständigen regionalen Verband. Für die Zuteilung überregional aktiver Vereine/Verbände ist ihr statuarischer Sitz massgebend.
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Austritt
Der Austritt kann nach Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen und unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten auf Ende Jahr (31.12.) schriftlich erklärt werden.
Rechte als Verein
- Einladung an Verbandsanlässe von Swiss Athletics (z.B. Verbandstagung)
- Erhalt von Verbandsinformationen (Vereinsversände per Post/E-Mail)
- Stimmrecht an der Delegiertenversammlung (ab 75 gemeldeten Mitgliedern )
- Möglichkeit zum Kauf von Wettkampflizenzen für alle Vereinsmitglieder
- Startmöglichkeiten von lizenzierten Vereinsmitglieder an lizenzpflichtigen Wettkämpfen
- Recht, bewilligungspflichtige Leichtathletikwettkämpfe zu veranstalten
- Zugang zu Aus- und Weiterbildungskursen von J+S/Swiss Athletics und esa/Swiss Athletics
- Vergünstigte Teilnahme an esa-Kursen (Erwachsenenausbildung Running)
- J+S-Jugendangebote anbieten und damit Zugang zu J+S-Beiträgen erhalten
Pflichten als Verein
- Einmalige Einschreibegebühr pro Verein: CHF 100
- Jahresbeitrag: Vereinsbeitrag von CHF 400 + CHF 20 Kopfbeitrag pro gemeldetes Vereinsmitglied
(gem. Beschluss DV 2025 Gebührenerhöhung per 2027: Vereinsbeitrag neu CHF 500 + CHF 40 Kopfbeitrag pro aktive/r Athlet/in resp. CHF 30 Kopfbeitrag für „sonstige Mitglieder“ und „Runner“) - Weitere Gebühren und Abgaben gemäss dem Gebührenreglement: VERLINKEN
- Alle zwei Jahre werden per Datenerhebung die Angaben zum Verein offengelegt (Kontaktadresse, Mitgliederzahlen, etc.)
- Mitgliedschaft und Einhaltung der Rechte und Pflichten beim entsprechenden Kantonalverband.
Um Swiss Athletics als «Lauftreff» beizutreten, gelten folgende Kriterien:
- Sitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein
- Die Vereinsmitglieder betreiben Lauf- aber keine Leichtathletiktrainings (Sprint und technische Disziplinen, Mehrkampf)
- Der Verein ist darauf ausgerichtet, den Laufsport als Breiten- und Gesundheitssport zu fördern.
- Athlet/-innen aus Lauftreffs können keine Wettkampflizenzen lösen und haben keine Startmöglichkeiten an lizenzpflichtigen Wettkämpfen.
- Ein Lauftreff eines Leichtathletikvereins kann Mitglied werden, wenn er organisatorisch und finanziell unabhängig vom Leichtathletikverein ist.
Eintritt
Die Mitgliedschaft wird mit der Einreichung eines schriftlichen Aufnahmegesuchs inkl. Statuten oder ähnlichen Dokumenten bei der Geschäftsstelle beantragt. Der Zentralvorstand überprüft das Gesuch, entscheidet auf Antrag der Geschäftsstelle über die Aufnahme und bestimmt den zuständigen regionalen Verband. Für die Zuteilung überregional aktiver Lauftreffs ist ihr statuarischer Sitz massgebend.
Jetzt Anmeldeformular ausfüllen
Austritt
Der Austritt kann nach Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf Ende Jahr (31.12) schriftlich erklärt werden.
Rechte als Lauftreff
- Einladung an Verbandsanlässe von Swiss Athletics (z.B. Verbandstagung)
- Erhalt von Verbandsinformationen (Versände per Post/E-Mail)
- Zugang zu Aus- und Weiterbildungskursen von J+S/Swiss Athletics und esa/Swiss Athletics
- Vergünstigte Teilnahme an esa-Kursen (Erwachsenenausbildung Running)
- J+S-Jugendangebote anbieten und damit Zugang zu J+S-Beiträgen erhalten
- Übersicht aller Lauftreffs mit Link zur entsprechenden Homepage
Pflichten als Lauftreff
- Einmalige Einschreibegebühr pro Lauftreff: CHF 100
- Jahresbeitrag: CHF 300
- Alle zwei Jahre werden per Datenerhebung die Angaben zum Lauftreff offengelegt (Kontaktadresse, Mitgliederzahlen, etc.). Dies dient ausschliesslich zu statischen Zweckens.
- Mitgliedschaft und Einhaltung der Rechte und Pflichten beim entsprechenden Kantonalverband.
Nutzungsrichtlinien Logo Swiss Running und Swiss Athletics für Running-Leiter und Lauftreffs
Bis auf weiteres gestatten Swiss Running (ein Joint Venture von SwissRunners und Swiss Athletics) und Swiss Athletics den unentgeltlichen Gebrauch des Swiss-Running- und des Swiss-Athletics-Logos den nachfolgend aufgeführten Personen und Organisationen im Zusammenhang mit entsprechenden Tätigkeiten/Funktionen:
- Swiss Athletics Member, welche eine gültige Fachqualifikation als esa-Leiter/in bzw. esa-Expert/in verfügen, in Zusammenhang mit einer effektiv ausgeübten Tätigkeit für eine Organisation des Erwachsenensports.
- Swiss Athletics Vereinen und Lauftreffs, welche Angebote des Erwachsenensports durch ausgebildete esa-Leiter/innen Running anbieten, in Zusammenhang mit der Bewerbung solcher Angebote.
Personen und Organisationen, die das Logo von Swiss Running und von Swiss Athletics verwenden möchten, wenden sich an Swiss Running, info@noSpamswiss-running.ch.
Um Swiss Athletics als «Event-Organisator» beizutreten, gelten folgende Kriterien:
- Sitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein
- Der Verein organisiert Leichtathletik- und/oder Laufveranstaltungen
- Der Verein hat keine sporttreibenden Mitglieder
Eintritt
Die Mitgliedschaft wird mit der Einreichung eines schriftlichen Aufnahmegesuchs inkl. Statuten oder ähnlichen Dokumenten bei der Geschäftsstelle beantragt. Der Zentralvorstand überprüft das Gesuch, entscheidet auf Antrag der Geschäftsstelle über die Aufnahme und bestimmt den zuständigen regionalen Verband. Für die Zuteilung überregional aktiver Event-Organisatoren ist ihr statuarischer Sitz massgebend.
Jetzt Anmeldeformular ausfüllen
Austritt
Der Austritt kann nach Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf Ende Jahr (31.12.) schriftlich erklärt werden.
Rechte als Event-Organisator
- Recht, bewilligungspflichtige Leichtathletikwettkämpfe zu veranstalten
- Einladung an Verbandsanlässe von Swiss Athletics (z.B. Verbandstagung)
- Erhalt von Verbandsinformationen (Vereinsversände per Post/E-Mail)
- Reduzierte Preise für Einträge von Laufveranstaltungen im LaufGuide
- Zugang zu Daten aus der Mitgliederdatenbank von Swiss Athletics für klar definierte Zwecke (gemäss Gebührenreglement)
- Recht zur Verwendung des Swiss Athletics Logos (Gut zum Druck durch Swiss Athletics erforderlich)
Pflichten als Event-Organisator
- Einmalige Einschreibegebühr pro Event-Organisator: CHF 100
- Jahresbeitrag: CHF 300
- Alle zwei Jahre werden per Datenerhebung die Angaben zum Event-Organisator offengelegt (Kontaktadresse etc.)
- Mitgliedschaft und Einhaltung der Rechte und Pflichten beim entsprechenden Kantonalverband.
Um Swiss Athletics als «assoziiertes Mitglied» beizutreten gelten folgende Kriterien:
- Sitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein
- Der Verein ist darauf ausgerichtet als Vereinigung/Interessengemeinschaft die Leichtathletik oder den Laufsport aktiv mitzugestalten.
Eintritt
Die Mitgliedschaft wird mit der Einreichung eines schriftlichen Aufnahmegesuchs inkl. Statuten oder ähnlichen Dokumenten bei der Geschäftsstelle beantragt. Der Zentralvorstand überprüft das Gesuch und entscheidet auf Antrag der Geschäftsstelle übe die Aufnahme.
Kontaktaufnahme mit Swiss Athletics: E-Mail
Austritt
Der Austritt aus kann nach Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf Ende Jahr (31.12.) schriftlich erklärt werden.
Rechte als assoziiertes Mitglied
- Einladung an Verbandsanlässe von Swiss Athletics (z.B. Verbandstagung)
- Erhalt von Verbandsinformationen (Vereinsversände per Post/E-Mail)
Weitere Rechte werden mit den einzelnen assoziierten Mitgliedern separat festgelegt.
Pflichten als assoziiertes Mitglied
- Einmalige Einschreibegebühr pro assoziiertes Mitglied: CHF 100
- Jahresbeitrag gemäss individueller Festlegung (Leichtathletikgemeinschaften: CHF 400)
- Alle zwei Jahre werden per Datenerhebung die Angaben zum assoziierten Mitglied offengelegt (Kontaktadresse, Mitgliederzahl)
Weitere Pflichten werden mit den einzelnen assoziierten Mitgliedern separat festgelegt.

